Spielgeräteverleih
Der KreisSportBund EN bietet seinen Mitgliedsvereinen die Möglichkeit der Ausleihe von Spiel- und Sportgeräten. Es handelt sich um Materialien, welche sich nicht unmittelbar im Vereins- oder Sporthallenbestand befinden bzw. nur selten genutzt werden.
Neben Rollgeräten, Bällen, Ball- und Rückschlagspielen, eines Hüpfkissens (8m x 8m) mit Transportanhänger und Gebläse (220 Volt) steht eine Reihe von Materialien für den freizeitsportlichen Einsatz bei Vereinsveranstaltungen aber auch zum Einsatz im regulären Übungsbetrieb zur Verfügung.
- Ausleih- und Reservierungsbogen
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Ausleihbedingungen
Abholung / Rückgabe: montags und donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr. Die vereinbarte Ausleihfrist ist einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe wird je Tag ein Säumniszuschlag von 50 % der Leihgebühr erhoben. Die Ausleihgebühr ist bei der Abholung zu entrichten. Für eine sorgfältige Behandlung des Materials und die Beseitigung von Verschmutzungen ist Sorge zu tragen. Aufgetretene Schäden sind bei der Rückgabe unbedingt anzuzeigen! Der Ausleiher haftet für verlorengegangene sowie für durch unsachgemäße Behandlung beschädigte bzw. zerstörte Geräte. Der Kreissportbund EN übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
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Ausleihgebühren
- Verein (Pauschal 15 € pro Ausleihe)
- Stützpunktverein (Pauschal 10 € pro Ausleihe)
- Kita/ Schule (Pauschal 15 € pro Ausleihe)
- Bewegungskita (Pauschal 10 € pro Ausleihe)
- weitere Institutionen (Pauschal 40 € pro Ausleihe)
- Hüpfburg (Pauschal 100 € pro Ausleihe)
- Spielgeräte