Themenwoche 4: Service für Vereine
Weiter geht es mit unserer vierten Themenwoche 🎦
In den nächsten fünf Tagen stellen wir euch alles rund um das Thema Service für Vereine vor 🏃♀️🏃
#SPORTvereintEN #themenwoche #servicefürvereine
VEREINE SUCHEN
#VEREINEsuchen ÜL, SH, FSJ, FSJ, BFD und weitere
Wollt ihr als Verein auch eine Stellenanzeige aufgeben? Dann schreibt uns eine Email an info@ksb-en.de mit den wichtigsten Informationen, eurem Logo und einem Ansprechperson.
Wenn du einen Verein suchst, um aktiv in der Halle oder im Ehrenamt tätig zu werden, dann schau auf unserer Seite vorbei 📲
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#SPORTvereintEN #themenwoche #servicefürvereine#VEREINEsucheinEN
INHOUSE SCHULUNGEN
Wir kommen zu euch in den Verein, in die Kita oder in die Schule. Fragt uns gerne zu euren Themenwünschen in Aus- und Fortbildungen an:
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1. Lizenzebene
4 LE: 320,00 € Pauschal für 8 Personen, plus 10,00€ für jede weitere teilnehmende Person bis 15 Teilnehmende; ab 15 Teilnehmenden wird eine Pauschale von 640,00 € fällig. Jede weitere Person zahlt 10,00 €.
8 LE: 440,00 € Pauschal für 8 Personen, plus 15,00€ für jede weitere teilnehmende Person bis 15 Teilnehmende; ab 15 Teilnehmenden wird eine Pauschale von 880,00 € fällig. Jede weitere Person zahlt 15,00 €.
15 LE: 560,00 € Pauschal für 8 Personen, plus 20,00€ für jede weitere teilnehmende Person bis 15 Teilnehmende; ab 15 Teilnehmenden wird eine Pauschale von 1120,00 € fällig. Jede weitere Person zahlt 20,00 €.
auch Basis- und Aufbaumodule können als InHouse Schulung angefragt werden. Bitte fragen Sie die Preise direkt an.
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2. Lizenzebene
4 LE: 350,00 € Pauschal für 8 Personen, plus 15,00€ für jede weitere teilnehmende Person bis 15 Teilnehmende; ab 15 Teilnehmenden wird eine Pauschale von 700,00 € fällig. Jede weitere Person zahlt 15,00 €.
6 LE: 4 LE: 480,00 € Pauschal für 8 Personen, plus 17,50€ für jede weitere teilnehmende Person bis 15 Teilnehmende; ab 15 Teilnehmenden wird eine Pauschale von 960,00 € fällig. Jede weitere Person zahlt 17,50 €.
8 LE: 520,00 € Pauschal für 8 Personen, plus 20,00€ für jede weitere teilnehmende Person bis 15 Teilnehmende; ab 15 Teilnehmenden wird eine Pauschale von 1040,00 € fällig. Jede weitere Person zahlt 20,00 €.
15 LE: 880,00 € Pauschal für 8 Personen, plus 25,00€ für jede weitere teilnehmende Person bis 15 Teilnehmende; ab 15 Teilnehmenden wird eine Pauschale von 1760,00 € fällig. Jede weitere Person zahlt 25,00 €.
auch Rehamodule und Zertifikatsausbildungen können als InHouse Schulung angefragt werden. Bitte fragen Sie die Preise direkt an.
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Kontakte
Anfragen an:
- Sarah Quirbach
- sarah.quirbach@sportjugend-en.de
- 02302 914502
Anfragen für Jugendlehrgänge und Zertifikatsausbildungen an:
- Kathrin Müller-Dahmen
- jubief@sportjugend-en.de
- 02302 914505
#SPORTvereintEN #themenwoche #servicefürvereine#inhouseschulung
TRANSPORTBUS
Der Kreissportbund EN verfügt zur Ausleihe an seine Mitgliedsvereine und –verbände über einen 9-sitzigen VW Transportbus. Das Fahrzeug befindet sich in einem guten und regelmäßig gewarteten Zustand. Es ist neben Sicherheitsgurten für alle Mitfahrer:innen mit verschiedenem Zubehör ausgestattet, wie z.B. Anhängerkupplung, Radiocassettenrecorder, etc.
Auch für Materialtransporte ist der Bus durch die, mit wenigen Handgriffen auszubauenden Sitzbänke geeignet. Vollkasko und Insassenversicherung sowie Auslandsschutzbrief sind in der preisgünstigen Ausleihgebühr enthalten:
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Transportbus-Reservierung
Der KSB-Transporter steht für Vereinsaktivitäten, Ferienfreizeiten, Wettkampftransporte, o.ä. zur günstigen Ausleihe für unsere Mitgliedsvereine bereit.
Der Kreissportbund EN verfügt zur Ausleihe an seine Mitgliedsvereine und –verbände über einen 9-sitzigen VW Transportbus. Das Fahrzeug befindet sich in einem guten und regelmäßig gewarteten Zustand. Es ist neben Sicherheitsgurten für alle Mitfahrer:innen mit verschiedenem Zubehör ausgestattet, wie z.B. Anhängerkupplung, Radiocassettenrecorder, etc.
Auch für Materialtransporte ist der Bus durch die, mit wenigen Handgriffen auszubauenden Sitzbänke geeignet. Vollkasko und Insassenversicherung sowie Auslandsschutzbrief sind in der preisgünstigen Ausleihgebühr enthalten.
Ausleih- und Abgabeort ist die KSB Geschäftsstelle. Das Dieselfahrzeug kann nach vorheriger Reservierung voll getankt abgeholt und nach der Abgabe gereinigt und wieder betankt am Haus des Sports abgestellt werden.
Als Bedingung wird vorausgesetzt, dass der/die Fahrzeugführer:in das 21. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Führerscheinklasse 3 ist ausreichend) ist.
Da über die Ausleihmöglichkeit der zeitliche Eingang der Anfrage entscheidet - gerade in den Sommermonaten wird unser Service rege in Anspruch genommen - ist die frühzeitige Übermittlung möglicher Nutzungswünsche mittels einer Reservierungsanfrage (per Fax, schriftlich, telefonisch oder online) empfehlenswert.
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Transportbus-Verfügbarkeit
Heute
belegt
#SPORTvereintEN #themenwoche #servicefürvereine#transportbus
SPIELGERÄTEVERLEIH
Der Kreissportbund EN bietet seinen Mitgliedsvereinen die Möglichkeit der Ausleihe von Spiel- und Sportgeräten. Es handelt sich um Materialien, welche sich nicht unmittelbar im Vereins- oder Sporthallenbestand befinden bzw. nur selten genutzt werden.
Neben Rollgeräten, Bällen, Ball- und Rückschlagspielen, eines Hüpfkissens (8m x 8m) mit Transportanhänger und Gebläse (220 Volt) steht eine Reihe von Materialien für den freizeitsportlichen Einsatz bei Vereinsveranstaltungen aber auch zum Einsatz im regulären Übungsbetrieb zur Verfügung:
- Ausleih- und Reservierungsbogen
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Ausleihbedingungen
Abholung / Rückgabe: montags und donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr. Die vereinbarte Ausleihfrist ist einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe wird je Tag ein Säumniszuschlag von 50 % der Leihgebühr erhoben. Die Ausleihgebühr ist bei der Abholung zu entrichten. Für eine sorgfältige Behandlung des Materials und die Beseitigung von Verschmutzungen ist Sorge zu tragen. Aufgetretene Schäden sind bei der Rückgabe unbedingt anzuzeigen! Der Ausleiher haftet für verlorengegangene sowie für durch unsachgemäße Behandlung beschädigte bzw. zerstörte Geräte. Der Kreissportbund EN übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
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Ausleihgebühren
- Verein (Pauschal 15 € pro Ausleihe)
- Stützpunktverein (Pauschal 10 € pro Ausleihe)
- Kita/ Schule (Pauschal 15 € pro Ausleihe)
- Bewegungskita (Pauschal 10 € pro Ausleihe)
- weitere Institutionen (Pauschal 40 € pro Ausleihe)
- Hüpfburg (Pauschal 100 € pro Ausleihe)
- Spielgeräte
#SPORTvereintEN #themenwoche #servicefürvereine#spielgeräteverleih
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Auf unserer Homepage findest du einen Überblick über die Fördermöglichkeiten bei uns im Kreis und darüber hinaus 💸
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Förderung im Kreissportbund Ennepe-Ruhr e.V.
- Zuschuss für den Sportbetrieb
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Zuschuss zur Qualifizierung von Trainer:innen und Übungsleiter:innen (in 2024 ist der Fördertopf ausgeschöpft)
Förderfähig sind alle Lizenzen unter dem Dach des DOSB (ÜL-C, ÜL-B, VM-C, Zertifikats- Aus- und Fortbildungen sowie Lizenz – Aus- und Fortbildungen der Fachverbände (z.B. WTB, WTV, FLVW, usw.)
Fördersummen pro EN- Sportverein nach folgender Staffelung:
bis 100 Mitglieder: 200,00 €
101-799 Mitglieder: 400,00 €
ab 800 Mitglieder: 800,00 €Voraussetzung der Förderung ist:
Sportvereine mit Sitz im EN-Kreis Vereinskennziffer im Landessportbund und gültiger Freistellungsbescheid Kopie oder Scan
- des Teilnahmenachweises
- der jeweiligen Rechnung zum Lehrgang
- Keine Doppelförderung aus weiteren Förderprogrammen des Landes oder der Kommunen
>>Hier geht es zum Antragsformular<< Bei Fragen zum Antrag erreichen Sie uns per Mail oder in der Geschäftsstelle. -
Jugendleistungssport-Förderung & herausragende Einzelleistungen
Der Ennepe-Ruhr-Kreis fördert den Jugendsport in den Sportarten, die in dem zum Förderungskonzept für den Spitzensport des Deutschen Sportbundes gehörenden Katalog enthalten sind.
a) Mannschaftssportarten:
Die Mannschaft muss in einem mehrstufigen Wettkampfsystem in einer auf Bundesebene bestehenden Liga oder auf der nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft kämpfen.b) Individualsportarten:
Die Sportler:innen müssen in der oberen Hälfte der vom jeweiligen Sportfachverband geführten Bundesbestenliste oder der 3 nächstniedrigeren Ebene unter der Deutschen Meisterschaft platziert sein. Sollte die Bestenliste aus mehr als 50 Sportlerinnen oder Sportlern bestehen, werden nur die 25 Besten zur Förderung berücksichtigt. Sportler:innen, die in Sportarten kämpfen in denen keine Bestenlisten geführt werden, kommen dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie unter den acht Erstplatzierten einer Bundes- oder Landesmeisterschaft sind, sofern sie sich auf der darunter liegenden Ebene qualifiziert haben.Sportvereine können für jugendliche Sportler:innen mit besonderen sportlichen Erfolgen im laufenden Jahr auf nationaler oder internationaler Ebene einen Zuschuss erhalten.
Im Bereich der olympischen Sportarten:
- Platz 1 bei anerkannten Deutschen oder internationalen Deutschen Meisterschaften der Sportfachverbände (Förderungshöhe 300 Euro pro Jahr pro Sportler/in / beschränkt auf die Disziplinen welche im offiziellen Wettkampfkalender olympischer Spiele vertreten sind), bzw. entsprechende Platzierungen in den jeweiligen Besten-listen.
- Teilnahme an Jugend-Europa- bzw. -Weltmeisterschaften, (Förderungshöhe 400 Euro pro Jahr pro Sportler/in).
Im Bereich der Sportarten, die sich derzeit nicht oder noch nicht im olympischen Programm befinden, kann eine analoge Förderung bei herausragenden Einzelleistungen erfolgen (Einzelfallentscheidung), allerdings in abgestufter finanziell geringerer Förderungshöhe (200 / 300 Euro).
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Vereinsjubiläen
Es besteht die Möglichkeit für Sportvereine anlässlich außergewöhnlicher Vereinsjubiläen (z.B. 100- jähriges Bestehen) entsprechende Würdigungen zu erfahren.
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Förderung Ehrenamt
Sportjugendpreis ENgagiert : Ehrung für junges Ehrenamt und die Förderung dessen.
Sportvereinspreis im EN Kreis: Ehrung für besonderes Engagement im Verein.
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Integration durch Sport
Stützpunktförderung:
Anerkennung als Stützpunktverein mit jährlicher Förderung zwischen 500,00€ und 5.000,00 € Antragsfrist bis zum 28. Februar 2022 - Förderung von Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten, Honoraren, Projekten, Qualifizierung
>>Hier geht´s zu aktuellen Informationen<< Ganzjährige Alternative: Maßnahmenfinanzierung aus dem Bundesprogramm Integration durch Sport bis max. 1.000,00€ -
Kleinprojekte "Ennepe.Zukunft.Ruhr"
Gemeinsam die Region stärken „Ausstattung des Lehrbienenstandes und Infotafel für den Waldlehrpfad Ennepetal“, „Sprockhövels Lokale-Agenda-Wege neu gestalten“ und die „Sportbox für die Sport- und Freizeitanlage Breckerfeld“ – Dies sind nur einige Beispielprojekte, welche durch das Förderprogramm ermöglicht wurden.
Ab sofort startet der Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr e.V. den Projektaufruf für die Beantragung der Fördermittel. Über diese Möglichkeit erhalten Kleinprojekte eine Förderung von 80% der förderfähigen Projektkosten. Diese dürfen eine Gesamtsumme von 20.000 € nicht überschreiten. Die Projektidee sollte eine investive Maßnahme sein, die die Entwicklungsstrategie der Region unterstützt. Der verbleibende Eigenanteil von 20% wird dabei von den Projektträgern selbst getragen.Die Umsetzung der Projekte darf in den Kommunen Ennepetal, Sprockhövel, Breckerfeld, Gevelsberg-Asbeck und -Silschede, Wetter-Esborn und Schwelm-Linderhausen erfolgen und muss vollständig bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Hierbei können sowohl alle privaten Organisationen, wie z.B. Vereine, als auch öffentliche Institutionen, z.B. Kommunen, aber auch Privatpersonen einen Projektantrag stellen.
Sie haben eine Projektidee oder wollen mehr wissen? Dann zögern Sie nicht und senden uns Ihren Projektantrag bis zum 15. Mai 2024, vorzugweise per E-Mail an rm@ennnepe-zukunft-ruhr.de. Die Projektskizze sowie weitere Informationen zur Förderung von Kleinprojekten finden Sie auf unserer Internetseite www.ennepe-zukunft-ruhr.de. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gerne bei weiteren Fragen rund um das Thema per Mail oder telefonisch unter 0157/52864751 und 0163/1832846.
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Förderung auf Landes- und Bundesebene
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1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Integration
- Inklusion
- Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
- Sport der Älteren
- Der Sportverein gegen Einsamkeit
- Gesundheitssport
- Nachhaltigkeit im Sport(verein)
Schwerpunkte und Beispiele für förderfähige MaßnahmenAnträge können über das Förderportal gestellt werden
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Förderung der Übungsarbeit
Der konkrete Verwendungszweck besteht in Honorarausgaben sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die durch die Fördermöglichkeiten ermöglicht werden – insgesamt fließen über 7,5 Millionen Euro an die Antragsteller. Den Status Ihres Förderantrags können Sie im einsehen.
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Zuschuss für Wettkampfveranstaltungen im Regionalverband Ruhr
WELCHE VERANSTALTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?
Der RVR fördert herausragende und international bedeutsame Sportveranstaltungen im Ruhrgebiet.
Dazu gehören:
- Welt- und Europameisterschaften - in Ausnahmefällen auch Deutsche Meisterschaften in bedeutsamen Sportarten, z. B. in olympischen Sportarten
- vom Stellenwert her vergleichbare Sport-Highlights - in Einzelfällen neuartige oder beispielhafte Sportformate mit einem innovativen Konzept, die eine erfolgversprechende Perspektive aufweisen und z. B. im Trendsport-, Jugendsport- oder Behindertensportbereich entwickelt werden.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- bundesweite bzw. internationale Ausstrahlung - hohes mediales Interesse - nachhaltige Wirkung mit erkennbarer wirtschaftsfördernder Dimension, insbesondere für die Region - Die Veranstaltungen von Frauen und Männern sollten gleichermaßen Berücksichtigung finden. - Die Veranstaltung muss im Ruhrgebiet stattfinden.
Bewerbungen um eine Förderung für das folgende Jahr müssen bis November an den Ruhrverband gerichtet werden. Der Antrag ist formlos zu stellen und sollte neben der Veranstaltungtsbeschreibung (Was, wann, wo, wie, Teilnehmerfeld) auch einen Finanzplan enthalten:
Roberto Tirella
Referat Kultur, Sport und Industriekultur
Team Sporttirella@rvr.ruhr
+49 201 2069-382 -
Förderung von jungen Ehrenamtlichen durch Stipendien
Dank der Stipendien für „Junges Engagement im Sport“ erhalten die zwischen 16 und 26 Jahre alten Jugendlichen für insgesamt ein Jahr monatlich einen Betrag von je 200 Euro, um sich neben ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung weiterhin freiwillig und engagiert in ihrem jeweiligen Verein, Verband oder Stadt- bzw. Kreissportbund einzubringen, anstatt jobben zu gehen. Dabei zeichnen sich die jungen Stipendiat:innen durch ihr besonderes Engagement für die Jugendarbeit in den Abteilungen ihrer Vereine oder Sportjugenden aus – ob als Übungsleiter:innen oder Vorstandsmitglied. Die finanzielle Förderung teilen sich das Land NRW, der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und die Sportjugend NRW.
Alle Informationen zur Bewerbung für ein solches Stipendium finden sie hier. -
Öko-Check für Sportstätten
Energiekosten sparen im Sportverein
Mit dem Öko-Check erhalten Vereine eine besonders kostengünstige, umfangreiche und professionelle Bestandsaufnahme der energetischen und ökologischen Situation ihrer Sportanlage. Mit Hilfe der individuellen Empfehlungen können diese gezielt verbessert und damit mittelfristig Kosten gespart werden, die für andere Vereinsprojekte zur Verfügung stehen.
2:1 für Ihren Verein
Verdoppeln Sie jetzt Ihren Einsatz! Dank unserer verbesserten Förderbedingungen können Sie jetzt doppelt profitieren. Für die Durchführung des Öko-Checks in Ihrer Sportstätte zahlen Sie i.d.R. 500,- €. Wenn Sie die von uns empfohlenen Maßnahmen umsetzen, bezuschussen wir diese jetzt mit bis zu 1.000,- €.
Hier geht es zum Antragsformular.
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Schulsportgemeinschaften
Aufwandsentschädigung für Leiter:innen von Schulsportgemeinschaften -->Antrag auf Förderung muss durch Schule im
Förderportal des LSB-NRW gestellt werden -->Differenzierung nach „Allgemeine Schulsportgemeinschaft“ (230,-) und „Talentsportfördergruppe“ (900,-) -->Bewertung durch den jeweiligen Ausschuss für den Schulsport
>>Hier geht´s zu aktuellen Informationen des Schulministeriums<< -
Stifter Helfen | Hard- und Software für den Verein
Damit gemeinnützige Organisationen mit moderner IT arbeiten können und fit für das digitale Zeitalter werden, entwickelte Haus des Stiftens das IT-Portal Stifter-helfen.
Nach erfolgreicher Registrierung können teils stark vergünstigte Hard- und Softwareprodukte für den Verein erworben werden.
Mehr dazu unter:
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Klimaschutzprogramm der UEFA | Dritte Förderphase noch bis Juni 2024
Wer / Bis wann
Deutsche Amteurfußballvereine noch bis Juni 2024
Was
Förderkatalog laut Förderrichtlinie in Artikel 1.3 uefa_euro_2024_climate_forderrichtlinien_final.pdf wie z.B.LED Energieeinsparung, Photovoltaik, Wassereinsparungen, Abfallmanagement oder Maßnahmen zur Mobiltät (Ladestationen, Elektrischer Minivan, Fahrräder)
Förderhöhe
bis max. 250.000 Euro bei 10 % Eigenanteil jedoch nur bis max. 5.000,00 Euro
Alle Infos zum Programm und das Antragsformular auf der Homepage der UEFA:Willkommen beim UEFA Klimafonds | Die UEFA | UEFA.com
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1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein
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