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| Service für Vereine

Förderung der Übungsarbeit & 1000x1000 | Antragstellung 2024

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr unverändert 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Das Förderportal wurde für die Antragstellung bereits geöffnet. 

Die coronabedingten Erleichterungen zur Meldung der Übungsleitenden fallen in diesem Jahr weg, d. h. es dürfen wieder nur solche Leitungen berücksichtigt werden, die ganzjährig im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Unverändert sind hingegen die übrigen Antragsvoraussetzungen: aktuelle Mitgliedermeldung, erfüllte Doppelmitgliedschaft und die vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit.

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Landesprogramm 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein

Für das Landesprogramm 1000x1000 stehen in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 200.000 Euro für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion vorrangig kontingentiert sind. Das Förderportal wird ab dem 4. April 2024 für die Antragstellung geöffnet. In Absprache mit der Staatskanzlei können in diesem Jahr Maßnahmen in den folgenden Förderschwerpunkten umgesetzt werden:

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Der Sportverein gegen Einsamkeit
  8. Gesundheitssport
  9. Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Eine Übersicht von beispielhaften Maßnahmen finden Sie hier.

Auch in diesem Jahr ist der Schwerpunkt „Reha-Sport“ im Förderkatalog enthalten. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm zu fördern, die nicht zertifiziert sind. Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Kolleg*innen aus dem Team Förderprogramme, Tel. 0203 7381-900 oder per E-Mail an uebungsarbeit@lsb.nrw bzw. 1000x1000@lsb.nrw     

 

Bestandserhebung 2024

Vor dem Hintergrund der erfolgten Portalumstellung und den damit verbundenen Herausforderungen haben wir uns dazu entschieden, die Abgabefrist für die Sportvereine nochmals bis zum 24. April 2024 zu verlängern. Die noch säumigen Sportvereine werden am Mittwoch, 3. April, an die Abgabe erinnert und auf die Fristverlängerung hingewiesen. Bitte informieren Sie die Vereine nicht zusätzlich an die Abgabe.

Bei Rückfragen zur Bestandserhebung nehmen Sie gerne Kontakt zu den Kolleg*innen aus dem Team Bestandserhebung auf (E-Mail: bestandserhebung@lsb.nrw, Tel. 0203 7381-938).

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