Update: Fördertöpfe für Sportvereine
Förderwettbewerb für Klimaanpassungsmaßnahmen
Informationen zum Verfahren:
- Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren
- In einem ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsagentur NRW einzureichen – die nächste Einreichfrist startet voraussichtlich Anfang Juli 2024 und läuft in jedem Fall bis zum 31. Juli 2024
- Die eingereichten Projektskizzen aller Teilnehmenden werden anhand eines Bewertungssystems durch einen Ausschuss bepunktet und die Ergebnisse im Nachgang kommuniziert
- Alle Teilnehmenden, deren Projektskizzen ein positives Votum durch den Ausschuss (=Förderempfehlung) erhalten, werden in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen Projekt-Förderantrag zu stellen
Informationen zu Voraussetzungen und förderfähige Vorhaben:
- Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens müssen über 200.000 Euro liegen; der Fördersatz für Sportvereine liegt bei 80% (bis maximal 90%)
- Grds. sind Vorhaben an oder auf Gebäuden und Liegenschaften möglich, die der Klimafolgeanpassung oder Risikoprävention dienen müssen
- Besonders gefragt sind übergreifende Ansätze, die mehrere Themen (bspw. Hitze, Starkregen, Trockenheit) miteinander verknüpfen
- U.a. sind folgende Vorhaben denkbar: Schaffung von Flut- und Retentionsflächen, Bau von Verschattungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung, Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und -nutzung
Wichtiger Hinweis: Die Innovationsförderagentur NRW bietet ab sofort Beratungsgespräche für potenzielle Antragstellende an. Es wird dringend empfohlen, diese vor Einreichung der Skizzen wahrzunehmen.
Alle relevanten Informationen (u.a. Kontaktdaten der Beratungsstelle, Richtlinie mit Hinweisen zu förderfähigen Vorhaben und dem Bewertungssystem sowie notwendige Links) und die finale Bekanntmachung der Einreichfrist finden sich unter bzw. werden kommuniziert über https://www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen. Wir bitten Sie und Euch die Informationen an interessierte Vereine weiterzuleiten bzw. über Ihre und Eure Kanäle zu streuen.
Benjamin Höfer
Referent Sportstätten, Sporträume und Nachhaltigkeit
Stab Verbundsystem / Grundsatzfragen
Tel. 0203 7381-837
E-Mail Benjamin.Hoefer@lsb.nrw
Klimaschutzprogramm der UEFA | Dritte Förderphase noch bis Juni 2024
Amateurfußballvereine können in den zwei verbleibenden Förderphasen noch Anträge stellen. Insgesamt stehen im Rahmen der Euro 2024 für Sportvereine 7 Millionen Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert? Der Förderkatalog laut Förderrichtlinie in Artikel 1.3 wie z.B. Maßnahmen: LED Energieeinsparung, Photovoltaik, Wassereinsparungen, Abfallmanagement oder Maßnahmen zur Mobiltät (Ladestationen, Elektrischer Minivan, Fahrräder)
Förderhöhe bis max. 250.000 Euro bei 10 % Eigenanteil jedoch nur bis max. 5.000,00 Euro
Alle Infos zum Programm und das Antragsformular auf der Homepage der UEFA: Willkommen beim UEFA Klimafonds | Die UEFA | UEFA.com
"Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums"
Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist ab sofort bis zum 15. April 2024 über die Förderplattform der Landesregierung möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie, Link zur Förderplattform) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW finden Sie Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de) Ansprechpartnerin für unseren Kreis ist Mareike Noll Tel.: 02931 82-5039
„Kleinprojekte im Leader Programm des EN-Kreises“ (Relevant für die Kommunen ENNEPETAL, SPROCKHÖVEL, BRECKERFELD, GEVELSBERG (Asbeck und Silschede), WETTER (Esborn) und SCHWELM (Linderhausen)
Förderfähig sind Kleinprojekte im Leader Programm bis zu 20.000 Euro bei einem Eigenanteil von 15 Prozent. Anträge können voraussichtlich ab April/Mai über die Homepage gestellt werden: Links & Downloads - LEADER - Ennepe.Zukunft.Ruhr (ennepe-zukunft-ruhr.de) und Beispiele aus 2023 unter: Kleinprojekte 2023 - LEADER - Ennepe.Zukunft.Ruhr (ennepe-zukunft-ruhr.de)