NOCH MEHR Extra-Zeit für Bewegung
Die Extra-Zeit für Bewegung erfreut sich seit Programmstart einer hohen Nachfrage. Eine breite Angebotspalette, die Kindern und Jugendlichen in NRW zusätzliche und vielfältige Bewegungsangebote ermöglichte, war die Folge. Ein Grund hierfür ist sicherlich der unbürokratische Charakter und die schnelle Umsetzbarkeit.
Da im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung Schülerinnen und Schüler als Adressat*innen gelten, sollen die Schulen unbedingt mitgenommen werden. Um hierbei zu unterstützen, haben wir ein Musteranschreiben für Antragssteller*innen erstellt, das helfen kann, geplante Angebote an Schulen zu bewerben. Das Musteranschreiben sowie alle weiteren Informationen und den Weg zum Förderportal findet ihr hier: https://www.sportjugend.nrw/service/extra-zeit-fuer-bewegung
In der Ansprache der Schule besteht eine große Chance. Dieser Weg bietet die Möglichkeit, auch vereinsferne Schüler*innen zu erreichen und diese von unseren Vereinsangeboten zu überzeugen. Auch liegt in der Extra-Zeit für Bewegung die Chance, eingeschlafene Kooperationen wiederzubeleben oder neue Kooperationen anzubahnen. Nach Ende der Extra-Zeit für Bewegung stehen dann bewährte Strukturen wie z.B. die Schulsportgemeinschaften zum langfristigen Anschluss an unser System zur Verfügung.
Daher unser Apell: Stellt Anträge, nutzt die Extra-Zeit für Bewegung!
Bei Fragen meldet euch direkt bei Kathrin Müller-Dahmen | 02302 914502 | jubiref@sportjugend-en.de
KURZ & KNAPP für alle, die es noch nicht kennen:
Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 TN und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt. Angebote können in den Ferien, an Wochenenden oder unterrichtsbegleitend – also während des laufenden Schuljahres an unterrichtsfreien Nachmittagen – stattfinden. Als außerschulische Angebote können Maßnahmen während des laufenden Schuljahres nicht in den Unterrichtsalltag eingebettet werden; sie müssen vom Schulunterricht und Ganztagsangebot abgegrenzt sein.
Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Angebote des organisierten Sports (Sportvereine, Mitgliedsorganisationen) besteht für die Teilnehmer*innen und Übungsleitungen Versicherungsschutz über die Sportversicherung des LSB NRW.
Die Beantragungen für Sportvereine, Bünde und Verbände läuft über das Förderportal. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports nutzen für die Antragsstellung bitte dieses Formular. Weitere Informationen finden Sie unten auf der Seite, in unseren FAQs sowie in der Förderrichtlinie.