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| Integration durch Sport

Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine

Aufgrund der anhaltenden Situation in der Ukraine, der außerordentlichen Willkommenskultur und Hilfsbereitschaft von Sportvereinen und dem nicht abreißenden Bedarf an Angeboten für Geflüchtete hat der Landessportbund NRW eine Sonderförderung ins Leben gerufen.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ ist es für Vereine und Verbände nun möglich bis zu 1.000 Euro für Einzelmaßnahmen oder Mikroprojekte zur Unterstützung und Integrationsförderung im Sport für Geflüchtete aus der Ukraine zu beantragen. Gefördert werden dabei Maßnahmen die bereits (an-)gelaufen sind oder noch in Planung sind. 

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:

  • Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
  • Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
  • Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete    

Bei den Maßnahmen entlang dieser drei Oberkategorien sind Honorarausgaben sowie weitere Sachkosten (unter Beachtung der Förderbedingung) förderfähig.

Als Settings für die Maßnahmen kommen dabei vor allem Erstaufnahmestellen, der öffentliche Raum, Vereine sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen (insbesondere internationale Förderklassen sowie Willkommensklassen im Rahmen des außerunterrichtlichen Sports) in Frage.

Die eingehenden Anträge (per Mail an sport.fluechtlinge@lsb.nrw) werden nach erfolgter Prüfung auf Förderfähigkeit nach dem Windhundprinzip vom LSB NRW bewilligt.

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Ansprechperson für Rückfragen:
Jonas Mathei, 02302 - 91 45 05, jonas.mathei@ksb-en.de

 

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