#trotzdemSPORT - Fördermöglichkeiten

„Novemberhilfen“ des Bundes | Wichtig: Vereine sind antragsberechtigt „sofern sie dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind und zum Stichtag 29. Februar 2020 zumindest einen Beschäftigten hatten. 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte). Mehr im Überblick
Coronahilfe Profisport NRW | ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto und auf max.60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung über unser Förderportal.
Soforthilfe Sport | Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. November 2020 bis zum 15. März 2022 über unser »Förderportal online beantragen.
Weitere Förderrungen im Rahmen der Kampagne #trotzdemSPORT
Sobald es Informationen zur Fortführung des Förderprogramms gibt informieren wir sie an dieser Stelle!
Sport im Park "Winteredition" | bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine unverbindliche Mail mit ihrem Angebot (Kommune, Sportart, Zeitraum): philipp.topp@ksb-en.de
EN-Kreis Corona-Sonderförderung "Qualfizierung" | Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung und Sicherstellung qualifizierter Bewegungs-, Spiel und Sportangebote in den Sportvereinen.
Praxisbeispiele und Informationen zur Kampagne #trotzdemSPORT finden sie hier