Update Nr.3 | Moderne Sportstätten 2022 - Informationen zum Förderprogramm

Die Stadtsportverbände im Ennepe-Ruhr-Kreis haben sich am 10. Juli 2019 in Ennepetal auf einen gemeinsamen Weg zur weiteren Abstimmung des Förderprogramms "Moderne Sportstätten 2022" für den EN-Kreis verständigt.
Ziel ist es, das Förderprogramm vor dem Hintergrund einer wirksamen Sportentwicklung vor Ort im Detail gemeinsam mit den Sportvereinen zu erläutern und offenen Fragen Raum zu geben, bevor ab dem 1. Oktober Anträge im Förderportal des Landessportbundes gestellt werden können.
Themen sind u.a.:
- Zuwendungsrechtlicher Rahmen
- Antragsberechtigung
- Förderziele und Kriterien
Ebenfalls wollen wir gemeinsam mit Ihnen und Euch den Verfahrensweg zur Antragsstellung und Priorisierung diskutieren und abstimmen. Die Landesregierung hat einen Rahmen geschaffen, der es den Stadtsportverbänden erstmalig ermöglicht, transparent und selbstbestimmt (im Benehmen mit der Kommune) über die jeweils zur Verfügung stehenden Mittel (5-fache der Sportpauschale einer Kommune) zu entscheiden. Die Kriterien zur Förderung sind bereits sehr deutlich, ermöglichen jedoch einen Handlungsspielraum vor Ort (s. Präsentation im „Update Nr.2 Moderne Sportstätten“ auf www.ksb-en.de). Auch hier gilt es vor Ort sinnvolle Handlungsspielräume zu diskutieren, die eine wirksame Sportentwicklung ermöglichen.
Vorstellung des Förderprogramms vor Ort:
Breckerfeld | 11.09 | 19.00 Uhr | Bürgerzimmer des Rathauses (Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld) |
Ennepetal | 13.08 | 18:30 Uhr | An der Kehr 2a, 58256 Ennepetal |
Gevelsberg | Termin wird noch bekannt gegeben |
Hattingen | 11.09 | 18:30 Uhr | Ort wird noch bekannt gegeben |
Herdecke | 09.09 | 19:00 Uhr | Jugendraum der Handballer in der Bleichsteinhalle (Hengsteyseestr. 28) |
Schwelm | 28.08 | 19:00 Uhr | Ort wird noch bekannt gegeben |
Sprockhövel | 19.09 | 19:00 Uhr | Vereinsheim TSG Sprockhövel (Im Baumhof 20) |
Wetter | 04.09 | 19:00 Uhr | DLRG Ortsgruppe Wetter (Wilhelmstraße 39, 58300 Wetter) |
Witten | 19.09 | Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben |
Antragsberechtigte sind:
- Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die am 15.10.2018 Mitglied in einem Stadt-/
Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
e.V. waren. - Bei Stellung des Förderantrages ist die Mitgliedschaft in einem Stadt-/ Kreissportbund und
einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. nachzuweisen
(„Doppelmitgliedschaft“).
Antragsvoraussetzung:
- Die Sportorganisation ist Eigentümer der Sportstätte oder
- die Sportorganisation ist als Mieter oder Pächter
- wirtschaftlicher Träger der Sportstätte (zuständig für „Fach und Dach“) und
- der Miet- oder Pachtvertrag muss noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.